Vor der eigenen Haus- oder Wohnungstür zu stehen und nicht hinein zu gelangen, weil man den Schlüssel verloren hat, ist sicherlich der Albtraum eines jeden von uns.
Wichtig ist zunächst, einen kühlen Kopf zu bewahren, da man in solch einer Situation eine Menge falsch machen kann. Wir erklären in diesem Artikel, welche Klippen es zu umschiffen gilt.
Schlüssel verloren – wie komme ich in mein Haus oder die Wohnung?
Steht man vor der verschlossenen Wohnungstür, so ist die erste Regel, nicht in Panik zu verfallen. Es bietet sich an, zunächst noch einmal in aller Ruhe sämtliche Taschen zu durchforsten, ob der Schlüssel tatsächlich verloren ist. Manchmal rutscht er einfach im Rucksack zwischen andere Dinge oder man hat ihn in Gedanken in eben jene Jackentasche gesteckt, in die man ihn sonst nicht hineinpackt. Wer mit dem Auto unterwegs war und den Autoschlüssel nicht am Haus-Schlüsselbund hat, sollte auch hier noch einmal nachsehen. Die letzten Wege abzugehen oder an Orten nachzufragen, an denen man sich aufgehalten hat, kann helfen, den Schlüssel doch noch wiederzufinden.
Findet sich der Schlüssel nicht wieder, muss man über die nächsten Schritte nachdenken. Im Optimalfall hat man natürlich einen Ersatzschlüssel bei einem guten Freund oder Nachbarn deponiert, den man sich zügig beschaffen kann. Ist dies nicht der Fall oder diese Person nicht erreichbar, so bleibt im Grunde nur die Notöffnung durch einen Schlüsseldienst. Praktisch in jeder Stadt gibt es einen solchen Schlüsseldienst – also in Karlsruhe, Hamburg, Castrop-Rauxel, wo auch immer.
Es ist wichtig, nicht überstürzt den erstbesten Schlüsseldienst anzurufen. Insbesondere nachts, an Wochenenden und Feiertagen lauern hier sehr hohe Kosten, denn häufig sind gerade die obersten Anzeigen und Schlüsseldienst-Einträge in Branchenbüchern nicht seriös. Schon häufiger wurden in den Medien Schlüsseldienste mit teilweise erschreckenden Ergebnissen getestet, die für 30 bis 60 Minuten Arbeit Rechnungen im hohen dreistelligen Bereich und sogar darüber hinaus gestellt haben.
Da werden Schlüsseldienste aus anderen Orten vermittelt, damit sehr hohe Anfahrtskosten, teilweise im dreistelligen Bereich, geltend gemacht werden können. Häufig arbeiten solche Schlüsselnotdienste auch mit weiteren Tricks und öffnen die Tür zum Beispiel nicht auf dem billigsten Wege. Vielmehr wird versucht, zusätzlich noch ein neues Schloss und oder die Reparatur eines Schließblechs zu verkaufen, obwohl sich die Tür mit wenigen Handgriffen und ohne Zeitaufwand hätte öffnen lassen können. Noch komplizierter kann es bei elektronischen Türschlössern werden.
Unser Tipp: Eine Türöffnung an Wochenenden und Feiertagen, sowie auch nachts, ist besonders teuer. Versuchen Sie, bei Freunden oder Verwandten unterzukommen und beauftragen Sie nach Möglichkeit erst am nächsten Werktag einen Schlüsseldienst, der zudem aus ihrem Ort kommen sollte. Sprechen Sie die finalen Kosten vorab am Telefon durch. Ein Zeuge ist hilfreich, schalten Sie das Telefon einfach auf laut. Eine Türöffnung an einem Werktag sollte maximal 250 Euro kosten.
Schlüssel einer Mietwohnung verloren – die rechtliche Lage
Wer als Mieter einen Schlüssel verliert, der muss unverzüglich den Vermieter oder die Hausverwaltung kontaktieren, um den Verlust des Schlüssels zu melden, denn der Vermieter bleibt auch während des Mietvertrages Eigentümer des Schlüssels und natürlich auch der Türen.
Der Mieter haftet also bei Verlust und hat eine Schadensersatzpflicht. Der Vermieter kann letztlich selbst entscheiden, ob das Türschloss getauscht wird oder lediglich ein Ersatzschlüssel angefertigt wird. Insbesondere wenn der verlorene Schlüssel Teil einer Schließanlage ist, so wird häufig ein teurer Austausch erforderlich sein. Erst recht, falls im Haus überdies eine Alarmanlage installiert ist, die zu einer Schließanlage gehört.
Das Gesetz macht allerdings einige Ausnahmen. Trifft den Mieter für den Verlust des Schlüssels keine Schuld, zum Beispiel, weil dieser gestohlen wurde und keinem Haus oder einer Wohnung zugeordnet werden kann, so muss er für die anfallenden Kosten nicht aufkommen.
Gleiches gilt, wenn der Missbrauch des Schlüssels durch besondere Umstände ausgeschlossen ist. Verliert der Mieter den Schlüssel zum Beispiel während eines Urlaubs in weiter Entfernung vom Heimatort und ist sich sicher, dass ein Finder den Schlüssel keine Adresse zuordnen kann, so ist eine Schadensersatzpflicht in der Regel ebenso ausgeschlossen, wie wenn der Schlüssel während einer Bootsfahrt in einen tiefen See fällt.
Übrigens ist es riskant, den Vermieter nicht sofort zu informieren. Spätestens bei Auszug könnte ein fehlender oder nachgemachter Schlüssel auffallen. Der Vermieter darf dann von einer Gefahr des Schlüsselmissbrauchs ausgehen und ist berechtigt, das Schloss zu tauschen. Da der Mieter den Schlüsselverlust zuvor nicht angezeigt hat, muss er in diesem Fall entlastende Tatsachen (zum Beispiel, wenn der Schlüssel von einer Fähre ins Meer gefallen ist) beweisen.
Schlüsselverlust – wann zahlt die Haftpflichtversicherung?
Die Frage, ob die private Haftpflichtversicherung für einen Schlüsselverlust und die Folgekosten aufkommt, muss im Detail geprüft werden. Während bei einigen Haftpflichtversicherungen ein Schlüsselverlust inkludiert ist, muss dies bei anderen Verträgen gegen einen kleinen Aufpreis mitversichert werden.
Prüfen Sie Ihren Versicherungsvertrag daraufhin, in welcher Höhe und Form der Schlüsselverlust tatsächlich versichert ist, denn die Klauseln unterscheiden sich je nach Anbieter. Achten Sie darauf, dass auch Fahrlässigkeit mitversichert ist. Insbesondere mit der Begründung Fahrlässigkeit versuchen sich die Versicherungen immer wieder aus der Haftung zu ziehen.
Übrigens: das Öffnen der Tür durch einen Schlüsseldienst übernehmen die Haftpflichtversicherungen in der Regel nicht. Lediglich die Folgekosten, zum Beispiel das Austauschen einer Schließanlage, sind versichert.
Fazit
Wie man an den vorliegenden Informationen erkennt, so gibt es bei einem Schlüsselverlust eine Menge zu beachten. Behalten Sie in jedem Fall einen klaren Kopf und handeln sie nicht überstürzt, um unnötige Probleme zu vermeiden.