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Arbeit im Sicherheitsdienst: Voraussetzung, Ablauf & Kosten

Mitarbeiter von Sicherheitsdiensten haben zahlreiche verantwortungsvolle Aufgaben. Foto © Africa Studio stock adobe

Die Arbeit im Sicherheitsdienst ist kein Job für jedermann. Hierzu bedarf es umfangreicher Voraussetzungen und Fähigkeiten. Sie geht mit einem hohen Maß an Verantwortung einher und birgt auch Risiken für die eigene Person.

In diesem Artikel erfahren Leser die Aufgaben eines Sicherheitsdienstes sowie welche Voraussetzungen die Tätigkeit erfordert und wie die anerkannte Ausbildung als Fachkraft für Schutz und Sicherheit abläuft.

Welche Aufgaben erfüllt ein Sicherheitsdienst?

Ein Sicherheitsdienst hat die Aufgabe, Personen vor persönlichen Angriffen und Anschlägen zu schützen. Sicherheitsfachleute bewahren zudem Unternehmen, Flughäfen und Behörden und sonstige Einrichtungen vor Datenklau oder Vernichtung derselben. Sie sichern Objekte und verhindern dadurch Brandanschläge, Einbrüche, Diebstahl und Zerstörung.

Insbesondere fallen in den Aufgabenbereich von Sicherheitsdiensten (nachzulesen unter https://www.gsg-security.eu/):

  • die Ladenüberwachung
  • die Alarmaufschaltung
  • der allgemeine Brandschutz
  • der Revierschutz
  • der Veranstaltungsschutz
  • die Baustellenbewachung
  • der Interventionsdienst
  • der Streifendienst
  • das Facilitymanagement (Hausmeisterdienste)
  • die Übernahme von Servicedienstleistungen wie den Winterdienst, Kontrolle von Sauberkeit und Sicherheit, Reinigungsarbeiten und Wartungsarbeiten zur Erhaltung der Funktionstüchtigkeit von Anlagen

Zudem schützt der Sicherheitsdienst Flüchtlingsunterkünfte vor dem Eindringen fremder Personen, vor Vandalismus sowie vor Brandanschlägen und deeskaliert bei Streitigkeiten zwischen den Flüchtlingen. Die Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes setzen innerhalb der Einrichtung die Hausordnung durch, sodass sich diese stets in einem sauberen und ordentlichen Zustand befindet.

Beratung zum Thema Sicherheit

Seine Aufgaben erledigt der Dienstleistungsbetrieb durch Beratung von Unternehmen und privaten Haushalten zum Thema Sicherheit oder durch den aktiven Schutz mit Anwesenheit von Sicherheitspersonal.

Bei der Alarmaufschaltung verbindet der Sicherheitsdienst die Alarmanlagen direkt mit einer Notruf-Leitstelle. Diese überprüft den Alarm durch Kontaktaufnahme mit den Verantwortlichen oder Besitzern des Objektes. Sind diese nicht erreichbar, informiert die Leitstelle je nach Gefahrenlage Feuerwehr, Rettungsdienst, Polizei oder den Wachdienst. Letzterer klärt den Vorfall und entscheidet im Rahmen des vereinbarten Interventionsdienstes über das weitere Vorgehen zur Schadensminderung oder -vermeidung.

Um die Aufgaben erfüllen zu können, benötigen Anbieter von Sicherheitsdiensten gut ausgebildetes und zuverlässiges Personal. Was sind das für Voraussetzungen, die der Sicherheitsdienst und das Gesetz von Sicherheitsfachleuten fordert?

Job im Sicherheitsdienst – die Voraussetzungen

Der Sicherheitsdienst ist ein Aufgabenbereich mit Verantwortung und Gefahren für die eigene Person. Aus diesen Gründen stellen Sicherheitsdienste hohe Anforderungen an die Mitarbeiter. Auch der Gesetzgeber schafft mit dem § 34a der Gewerbeordnung, der eng mit Bewachungsverordnung (BewachV) verknüpft ist, die Voraussetzungen dafür, dass nur gut ausgebildete und verlässliche Fachkräfte im Sicherheitsdienst die Aufgaben desselben erfüllen und sich selbst bei ihrer Arbeit zu schützen wissen.

Mitarbeiter im Sicherheitsdienst bringen diese Voraussetzungen mit:

  • Bestandene Sachkundeprüfung nach § 34a der Gewerbeordnung
  • einwandfreier Leumund, keine Vorstrafen – nachzuweisen durch polizeiliches Führungszeugnis
  • Volljährigkeit
  • Hauptschulabschluss, besser jedoch eine höhere Schulbildung
  • Sorgfalt
  • Verantwortungsbewusstsein
  • selbstsicheres Auftreten
  • Stabilität in physischer und psychischer Hinsicht
  • hohes Maß an Fitness
  • Fähigkeit im Team zu arbeiten
  • ausgeprägte Fähigkeiten zur kommunizieren
  • Fähigkeit, ständig aufmerksam zu sein,
  • Fähigkeit zum selbstständigen Arbeiten
  • Entschlusskraft
  • Körperbeherrschung
  • ausgeprägte Auffassungsgabe
  • technisches Verständnis
  • Durchsetzungsvermögen
  • beherrschen von mindestens einer Fremdsprache, besser mehrere
  • bereit, im Schichtdienst, in der Nacht und am Wochenende zu arbeiten
  • Lernbereitschaft
  • Führerschein mindestens der Klasse B
  • frei von Schulden, um der Erpressbarkeit vorzubeugen (Schufaauskunft)
  • Positive Einstellung zum Tragen einer Uniform

Daneben sind Fachkräfte im Sicherheitsdienst verschwiegen und diskret bei ihrem Vorgehen.

Ausbildung als Fachkraft im Sicherheitsdienst

Erfüllt ein Bewerber für eine Arbeit im Sicherheitsdienst die Voraussetzungen, ist eine Ausbildung als Fachkraft (Servicekraft) für Schutz und Sicherheit eine Option, künftig im Sicherheitsdienst zu arbeiten.

Der Ablauf der Ausbildung als Fachkraft im Sicherheitsdienst

Die Ausbildung im Sicherheitsdienst besteht aus 2 Abschnitten. Teil 1 endet mit der Zwischenprüfung gegen Ende des 2. Ausbildungsjahres. Teil 2 schließt mit der Abschlussprüfung nach dem 3. Ausbildungsjahr ab. Die Theorie erlernt der Auszubildende an ein oder 2 Tagen der Woche in der Berufsschule oder im Block über mehrere Tage oder Wochen. In der übrigen Zeit übt er sich in der Praxis im ausbildenden Sicherheitsunternehmen.

Im ersten Ausbildungsjahr erlernt der Auszubildende Kunden in der Sicherheitswirtschaft zu informieren sowie präventive Maßnahmen zur Sicherheit zu planen und umzusetzen. Er erlangt Kenntnisse darüber, welche Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen während der Arbeit zu beachten sind.

Das 2. Ausbildungsjahr ist darauf ausgerichtet, den Auszubildenden zu befähigen, Rechtsverstöße und Gefährdungssituationen zu erkennen, zu beurteilen und entsprechende Maßnahmen umzusetzen. Daneben steht die Einrichtung der Sicherheitstechnik auf dem Ausbildungsplan.

Im 3. Ausbildungsjahr erfahren Auszubildende wie sie Vorfälle aufklären und dokumentieren. Zudem ist ein tieferer Einblick in die geschäftlichen Prozesse der Sicherheitsbranche vorgesehen. Ein weiterer Teil der Ausbildung umfasst das:

  • Anbieten von Sicherheitsdienstleitungen
  • Analysieren von Risiken
  • Treffen von Vorkehrungen zur Abwehr von Schäden

Lohn oder Kosten während der Ausbildung als Fachkraft im Sicherheitsdienst?

Die Ausbildungsvergütungen von Fachkräften für Schutz und Sicherheit unterscheiden sich in den Bundesländern. Auszubildende im Sicherheitsdienst erhalten je nach Ausbildungsort im:

  • ersten Ausbildungsjahr 760 € bis 1.150 € brutto/Monat
  • zweiten Ausbildungsjahr 790 € bis 1.200 € brutto/Monat
  • dritten Ausbildungsjahr 850 € bis 1.250 € brutto/Monat

Anders verhält es sich, wenn der Auszubildende im Sicherheitsdienst die erforderlichen Kompetenzen über einen rein schulischen Lehrgang erwirbt. Für diese fallen Gebühren an, für die der Auszubildende selbst aufkommt. Die Ausbildungsvergütung entfällt. Die schulische Ausbildung zur Fachkraft im Sicherheitsdienst ist mit 2 Jahren etwas kürzer als die duale Variante.

Quereinsteiger durchlaufen im Sicherheitsdienst keine Ausbildung, sondern erwerben die Kompetenzen durch verschiedene IHK-Qualifikationen:

  • Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft (Lehrgangskosten Fernstudium je nach Anbieter 900 € bis 1.000 €)
  • Sachkundeprüfung gemäß § 34a GewO (Kosten 40 € bis 240 €)
  • Unterrichtung gemäß § 34a GewO (Kosten 300 bis 3.000 €)

Die Kosten für die Lehrgänge trägt der Teilnehmer.

Trotz bestandener Prüfungen sind sie keine Fachkräfte im Sicherheitsdienst, da sie die Voraussetzungen nicht erfüllen. Um als solche tätig zu sein bedarf es einer abgeschlossenen Ausbildung als Fachkraft für Schutz und Sicherheit.

Denkbar ist es auch, über eine Umschulung den Status einer Fachkraft im Sicherheitsdienst zu erwerben. Ein möglicher Anbieter ist die Dekra. Diese bereitet wie die IHK mit Kursen auf die Abschlussprüfung als Fachkraft im Sicherheitsdienst vor sowie auf die Sachkundeprüfung.

Sachkundeprüfung nach § 34a GewO. Um diesen Nachweis zu erhalten, bedarf es an Kenntnissen in den folgenden Bereichen:

  • BGB, Straf- und Strafverfahrensrecht, Umgang mit Waffen
  • Grundzüge der Sicherheitstechnik
  • Datenschutzrecht, Gewerberecht und Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
  • Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherungsdienste
  • Verhalten in Gefahrensituationen
  • Deeskalationstechniken
  • Umgang mit Menschen

Fazit

Für eine Tätigkeit im Sicherheitsdienst qualifizieren sich interessierte Personen durch Weiterbildungen, Fernstudium oder durch eine Ausbildung als Fachkraft für Schutz und Sicherheit. In allen Fällen erfüllen die Bewerber eine Reihe von Voraussetzungen, um eine Ausbildungsstelle in diesem Bereich zu bekommen.